Diese Frage wurde uns in den letzten Tagen mehrfach gestellt. Wir waren selbst überrascht, doch ist der Sachverhalt inzwischen klar. Der Weg dorthin war steinig - viel Zeit mit Google, Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, BG, ... war nötig. Um herauszufinden, dass ...
... sich in unserem Fall die Sache so darstellt:
» Damit der Radlader auf öffentlichen Straßen Lasten (z.B. in der Schaufel oder auf der Gabel) transportieren darf und damit er ebenfalls auf öffentlichen Straßen mit einem Anhänger betrieben werden darf haben wir ihn ab Werk als Zugmaschine (Fahrzeugklasse T1) bestellt. Somit ist er keine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr.
» Da der Radlader ist keine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist, reicht der Führerschein Klasse L nicht aus.
» Da wir den Radlader nicht für land- und forstwirtschaftlicher Zwecke nutzen kommt der Führschein Klasse T nicht in Frage.
» Der Radlader wiegt mehr als 3.500 kg. Damit reicht der Führerschein B nicht aus, sondern der C1 ist nötig.
» Für den Betrieb des Radladers (4.500 kg) mit einem Anhänger (3.500 kg) ergibt sich ein zulässiges Gesamtgewicht von 8.000 kg. Damit ist der Führerschein C1E notwendig. Das ist der Führerschein für leichtere LKWs bis 12.000 kg
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